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Fürs Putzen belohnt
Verbraucherschutzfenster: Ministerium bessert nach
Nachdem das JOURNAL FRANKFURT in der letzten Ausgabe (1/2-13) über den „Hygiene-Pranger“ berichtete, hat sich jetzt auf der Seite des Verbraucherfensters etwas getan: Behobene Mängel werden von nun an mit einem Zusatz gekennzeichnet.
Das neue Verbraucherschutz-Portal soll Bürgern einen besseren Überblick ermöglichen, wo und wann im Lebensmittelbereich gegen die Auflagen verstoßen wurde. Stellen die Lebensmittelkontrollöre bei ihren Restaurantbesuchen gravierende Hygienemängel fest, werden die Namen der beanstandeten Betriebe öffentlich gemacht - für sechs Monate stehen sie auf der Seite www.verbraucherfenster.de. Das Problem: Auch wenn die Betriebe längst alle Beanstandungen behoben hatten, änderte das nichts an dem Eintrag - was dem Verbraucher suggerierte, hier herrschten immer noch unhygienische Zustände.
Auf Nachfrage des JOURNAL FRANKFURT räumte der Pressesprecher des hessischen Umweltministeriums, Thorsten Neels, ein: „Dem Verbraucher wird eine höhere Transparenz im Bereich Lebensmittelkontrollen gewährt und er wird über Verstöße aufgeklärt. Trotzdem sind wir uns bewusst, dass an dem System noch Feinarbeit geleistet werden muss.“ Nun hat das Ministerium seine Hausaufgaben gemacht: Neben den aufgeführten Verstößen findet der Verbraucher nun einen Zusatz, ob und in welchem Rahmen die beanstandeten Mängel behoben wurden.
Auf Nachfrage des JOURNAL FRANKFURT räumte der Pressesprecher des hessischen Umweltministeriums, Thorsten Neels, ein: „Dem Verbraucher wird eine höhere Transparenz im Bereich Lebensmittelkontrollen gewährt und er wird über Verstöße aufgeklärt. Trotzdem sind wir uns bewusst, dass an dem System noch Feinarbeit geleistet werden muss.“ Nun hat das Ministerium seine Hausaufgaben gemacht: Neben den aufgeführten Verstößen findet der Verbraucher nun einen Zusatz, ob und in welchem Rahmen die beanstandeten Mängel behoben wurden.
9. Januar 2013, 17.30 Uhr
kat
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